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Fakten zum Defizitverfahren 08.07.2025


die Europäische Union hat heute, wie abzusehen war, ein Defizitverfahren gegen Österreich (ÜD-Verfahren) eröffnet. Dieses Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits ist unter anderem deshalb notwendig geworden, weil die Vorgängerregierungen ein Milliarden-Defizit hinterlassen haben. Das Budgetdefizit ist deshalb höher als es die EU-Regeln vorsehen. Obwohl die SPÖ das Defizit nicht verursacht hat, übernehmen wir Verantwortung. Mit dem bereits beschlossenen sozial gerechten Doppelbudget sind wir auf einem sehr guten Weg, das Defizit plangemäß abzubauen. Wir haben dabei dafür gesorgt, dass breite Schultern auf dem Konsolidierungspfad mehr tragen: durch die Erhöhung der Bankenabgabe, durch Beiträge von Energiekonzernen und Privatstiftungen und durch die Verlängerung des Spitzensteuersatzes.

Wichtig ist: Die Budgetsanierung ist vorrangig nicht wegen der europäischen Regeln notwendig, "sondern weil wir uns hohe Defizite auch ökonomisch nicht leisten können. Wir geben das Geld lieber für Kindergärten und für Gesundheit und Pflege aus und nicht für hohe Zinszahlungen", betont unser Finanzminister Markus Marterbauer.

Fakten statt FPÖ-Schauermärchen

Während wir Verantwortung übernehmen und Österreich wieder auf Kurs bringen, macht die FPÖ das, was sie immer tut: Sie verbreitet Schauermärchen und macht Angst. Hier wichtige Fakten zum Defizitverfahren: 

  • Ein EU-Defizitverfahren bedeutet, dass Österreich in einem engen Austausch mit der EU-Kommission steht. Dass die FPÖ hier von "Besachwalterung" fantasiert, zeigt nur, dass sich die Kickl-Partei noch nie mit europäischen Regeln auseinandergesetzt hat oder – was wahrscheinlicher ist – wider besseres Wissen agiert. 

  • Alle Beschlüsse, die das Budget betreffen, werden weiterhin in Österreich getroffen.

  • Österreich ist nicht zum ersten Mal von einem Defizitverfahren betroffen. Das war bereits von 1995 bis 1996 und von 2009 bis 2014 der Fall.

  • Das ÜD-Verfahren kommt nicht überraschend. Nach einem Defizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und voraussichtlichen 4,5 Prozent im Jahr 2025 war dieses Verfahren – trotz des großen Konsolidierungspakets – absehbar und unausweichlich. Das Defizit, das uns die Vorgängerregierungen hinterlassen haben, war schlicht zu hoch. 

  • Mit dem Beschluss des Doppelbudgets 2025 und 2026 hat die Regierung mit Finanzminister Markus Marterbauer bereits wichtige Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung gesetzt. Ein Mix aus einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen trägt im Jahr 2025 6,4 Mrd. Euro und im Jahr 2026 8,7 Mrd. Euro zur Konsolidierung bei.

  • Neben Österreich sind auch viele weitere EU-Länder von einem Defizitverfahren betroffen, z.B. auch Frankreich und Italien. Nur drei der 27 EU-Mitgliedstaaten, nämlich Luxemburg, Schweden und Estland, hatten bisher noch kein Defizitverfahren.